Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Aufnahmebogen
Bei ihrer ersten Vorstellung in der Praxis Felsenburg werden wir sie bitten einen Anmeldebogen auszufüllen. Dieser enthält die wichtigsten Angaben über sie, ihre bisherigen Behandlungen, Medikamente und Vorerkrankungen.
Angaben über ihren Beruf, ihren Familienstand und ihren Konsum von Genussmitteln werden absolut vertraulich behandelt und dienen nur der Einschätzung ihrer gesundheitlichen Vorbelastungen.
Aufklärungsbogen
In der operativen Medizin ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass man über das Restrisiko eines jeden Eingriffs aufgeklärt wird. Auch bei noch so sachgerechter Ausführung sind potentielle Komplikationen nicht mit letzter Sicherheit auszuschliessen. Die Osteopathie ist zwar eine der Nebenwirkungsärmsten Therapien überhaupt, dennoch haben wir uns zur Gewohnheit gemacht dem Anspruch eines jeden Patienten auf angemessene Aufklärung gerne nachzukommen.
Daher werden wir sie vor einer osteopathischen Therapie bitten den Aufklärungsbogen zu lesen, ggf. Fragen zu stellen und danach zu unterschreiben.
ABRECHNUNG
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Die in der Praxis Felsenburg erbrachten ärztlichen Leistungen werden nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte, in Rechnung gestellt.
Da die Osteopathie eine in Deutschland anerkannte aber bisher noch nicht ausreichend etablierte ärztliche Therapie darstellt, gibt es bisher keine speziellen Ziffern in der Gebührenordnung, die dem erheblichen Aufwand im Rahmen einer osteopathischen Diagnostik und Behandlung Rechnung tragen. Für diesen Fall sieht die Bundesärztekammer den Ansatz von sogenannten Analogziffern vor, die den in der GOÄ vorhandenen Ziffern nach Art und Umfang der erbrachten Leistung entsprechen.
Eine Liste dieser mit einem „A“ gekennzeichneten Ziffern entstammen dem sogenannten IgeL - Kompendium und sind mit dem Verband der Privaten Krankenkassen abgesprochen. Die Anwendung dieser Ziffern wird von der Ärztekammer Schleswig – Holstein bis zum Abschluss der Verhandlung über spezifische osteopathische Abrechnungsziffern empfohlen.
Die von uns in Ansatz gebrachten Leistungsziffern müssten daher auch durchweg von allen privaten Kassen anerkannt werden.
Dennoch kann es in Einzelfällen zur Ablehnung der Ersatzleistung kommen.
Unter Umständen erfolgen unterschiedliche Bewertungen verschiedener Sachbearbeiter ein und derselben Kasse, die bisher alle Leistungen anstandslos erstattet hat.
Teilweise erstatten aber Kassen wider besseres Wissen um die wissenschaftliche Anerkennung der Osteopathie oder der neuen Abrechnungsempfehlung nicht in vollem Umfang.
Sollten Sie eine Erstattung der Postbeamtenkrankenkasse, der DBV oder der Finanzverwaltung S.-H. erwarten, setzen Sie sich daher unbebingt vor einer Behandlung persönlich mit uns in Verbindung.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, uns bei ausbleibender Erstattung umgehend zu informieren, da wir uns dann gerne direkt mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine gemeinsame für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Diese Vorgehensweise führte bisher in den meisten Fällen zur Erstattung der erbrachten Leistung.
Sollten Sie ergänzende Fragen zu Ihrer Rechnung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, damit die
Arzt – Patienten – Beziehung jederzeit ungetrübt von finanziellen Aspekten bleiben kann.
Ihr Team der Praxis Felsenburg
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale gegen Vergiftungen | 0228 - 19 240 |
Reisemedizinische Beratung | fit for travel |
Physiotherapeutische Terminvereinbarung | 0431 - 6707597 |
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